Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017)
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien

Ausfertigungsdatum: 21.07.2014


§ 4 EEG 2017 Ausbaupfad

Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch

1.
einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von
a)
2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
b)
2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,
2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf
a)
6 500 Megawatt im Jahr 2020 und
b)
15 000 Megawatt im Jahr 2030,
3.
einen jährlichen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 2 500 Megawatt und
4.
einen jährlichen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von
a)
150 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
b)
200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022.