Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch
- 1.
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einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von
- a)
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2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
- b)
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2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,
- 2.
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eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf
- a)
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6 500 Megawatt im Jahr 2020 und
- b)
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15 000 Megawatt im Jahr 2030,
- 3.
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einen jährlichen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 2 500 Megawatt und
- 4.
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einen jährlichen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von
- a)
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150 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und
- b)
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200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022.