Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
- 6.
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Bearbeiten oder Herstellen von Kleinwerkzeugen und Schleifscheiben durch Spanen,
- 7.
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Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten,
- 8.
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Handhaben und Lagern von Betriebsstoffen,
- 9.
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Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- 10.
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Prüfen und Messen,
- 11.
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Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen,
- 12.
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Anfertigen von Steinschnittentwürfen,
- 13.
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Vorbereiten von Steinen zum Gravieren,
- 14.
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Gravieren von Steinen,
- 15.
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Nachbereiten gravierter Steine.