| 1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
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                        a)
                            Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden und auswählenb)
                            Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvorschläge für den Online-Vertrieb ableitenc)
                            Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwenderfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickelnd)
                            rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhaltene)
                            technische und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableitenf)
                            bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme des Online-Vertriebs mit internen und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und Leistungserbringung kontrollieren |  | 16 | 
            
                | 2 | Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften (§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
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                        a)
                            Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen beschaffen, ergänzen und aufbereitenb)
                            Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufsfördernd präsentierenc)
                            rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des Sortiments einhaltend)
                            Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln festlegene)
                            Bezahlsysteme auswählen und einsetzen | 16 |  | 
            
                |  |  | 
                        f)
                            Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der Nutzung prüfeng)
                            Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nutzungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswertenh)
                            qualitätssichernde Maßnahmen anwendeni)
                            bei Preiskalkulationen mitwirkenj)
                            Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten |  | 8 | 
            
                | 3 | Beschaffung unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
 | 
                        a)
                            Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerungen für Beschaffung ableitenb)
                            für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten festlegen und deren Bereitstellung sicherstellenc)
                            Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimierend)
                            Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten | 10 |  | 
            
                | 4 | Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
 | 
                        a)
                            Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienstleistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellenb)
                            Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benutzerfreundlich gestaltenc)
                            Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System verarbeitend)
                            Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzene)
                            Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellenf)
                            Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden oder der Kundin anbieteng)
                            rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhaltenh)
                            Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfassen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfeni)
                            Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin verständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen | 17 |  | 
            
                | 5 | Verträge aus dem Online- Vertrieb abwickeln
 (§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
 | 
                        a)
                            sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des Vertrags informiert wirdb)
                            bei Störungen der Datenübermittlung für die Vertragserfüllung Maßnahmen ergreifen | 4 |  | 
            
                |  |  | 
                        c)
                            bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhaltend)
                            waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren |  | 8 | 
            
                | 6 | Kundenkommunikation gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
 | 
                        a)
                            Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens anpassenb)
                            Kundenanliegen aufnehmen und bearbeitenc)
                            rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhaltend)
                            Schnittstellen von Kommunikationskanälen berücksichtigene)
                            Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimierung des Sortiments berücksichtigen |  | 13 | 
            
                | 7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
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                        a)
                            zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei insbesondere Neukundengewinnung, Bestandskundenbindung und Kundenreaktivierung berücksichtigenb)
                            Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielgerichteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge entwickelnc)
                            Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen sowie Umsetzungsvarianten testen und auswertend)
                            Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und Ausspielung von Werbung organisieren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfene)
                            die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-Vertriebskanal planen und optimierenf)
                            den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiteng)
                            rechtliche Regelungen des Online-Marketings einhalten, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutzh)
                            Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobachten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten |  | 18 | 
            
                | 8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
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                        a)
                            Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableitenb)
                            Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzenc)
                            betriebliche, insbesondere nutzungs- und sortimentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableitend)
                            Statistiken erstellen und auswertene)
                            Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolgerungen ableitenf)
                            betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Vertriebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirkeng)
                            Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezogenen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende Rückabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten |  | 16 |