1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1) |
- a)
-
Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden und auswählen
- b)
-
Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvorschläge für den Online-Vertrieb ableiten
- c)
-
Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwenderfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln
- d)
-
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten
- e)
-
technische und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableiten
- f)
-
bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Systeme des Online-Vertriebs mit internen und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und Leistungserbringung kontrollieren
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2 | Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2) |
- a)
-
Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen beschaffen, ergänzen und aufbereiten
- b)
-
Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufsfördernd präsentieren
- c)
-
rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des Sortiments einhalten
- d)
-
Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln festlegen
- e)
-
Bezahlsysteme auswählen und einsetzen
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- f)
-
Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der Nutzung prüfen
- g)
-
Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nutzungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswerten
- h)
-
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden
- i)
-
bei Preiskalkulationen mitwirken
- j)
-
Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten
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3 | Beschaffung unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3) |
- a)
-
Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerungen für Beschaffung ableiten
- b)
-
für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten festlegen und deren Bereitstellung sicherstellen
- c)
-
Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren
- d)
-
Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten
| 10 | |
4 | Vertragsanbahnung im
Online-Vertrieb gestalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4) |
- a)
-
Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienstleistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen
- b)
-
Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benutzerfreundlich gestalten
- c)
-
Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System verarbeiten
- d)
-
Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzen
- e)
-
Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen
- f)
-
Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden oder der Kundin anbieten
- g)
-
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhalten
- h)
-
Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfassen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen
- i)
-
Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin verständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen
| 17 | |
5 | Verträge aus dem Online-
Vertrieb abwickeln
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5) |
- a)
-
sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des Vertrags informiert wird
- b)
-
bei Störungen der Datenübermittlung für die Vertragserfüllung Maßnahmen ergreifen
| 4 | |
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- c)
-
bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieblichen Vorgaben einhalten
- d)
-
waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwicklungsprozesse organisieren
| | 8 |
6 | Kundenkommunikation gestalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6) |
- a)
-
Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens anpassen
- b)
-
Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten
- c)
-
rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhalten
- d)
-
Schnittstellen von Kommunikationskanälen berücksichtigen
- e)
-
Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsfördernd und situationsgerecht gestalten, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimierung des Sortiments berücksichtigen
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7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7) |
- a)
-
zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei insbesondere Neukundengewinnung, Bestandskundenbindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen
- b)
-
Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielgerichteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge entwickeln
- c)
-
Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen sowie Umsetzungsvarianten testen und auswerten
- d)
-
Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und Ausspielung von Werbung organisieren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen
- e)
-
die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-Vertriebskanal planen und optimieren
- f)
-
den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiten
- g)
-
rechtliche Regelungen des Online-Marketings einhalten, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz
- h)
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Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobachten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten
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8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8) |
- a)
-
Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
- b)
-
Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
- c)
-
betriebliche, insbesondere nutzungs- und sortimentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten
- d)
-
Statistiken erstellen und auswerten
- e)
-
Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolgerungen ableiten
- f)
-
betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Vertriebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken
- g)
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Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezogenen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende Rückabwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
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