(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 
        
            - 1.
- 
                berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 
- 2.
- 
                integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 
        Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
    
    
        (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen, 
- 2.
- 
                Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften, 
- 3.
- 
                Beschaffung unterstützen, 
- 4.
- 
                Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten, 
- 5.
- 
                Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln, 
- 6.
- 
                Kundenkommunikation gestalten, 
- 7.
- 
                Online-Marketing entwickeln und umsetzen und 
- 8.
- 
                kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen. 
        (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Bedeutung und Struktur des E-Commerce, 
- 6.
- 
                Kommunikation und Kooperation und 
- 7.
- 
                projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.