(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
-
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
-
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen,
- 2.
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Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften,
- 3.
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Beschaffung unterstützen,
- 4.
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Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten,
- 5.
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Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln,
- 6.
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Kundenkommunikation gestalten,
- 7.
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Online-Marketing entwickeln und umsetzen und
- 8.
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kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Bedeutung und Struktur des E-Commerce,
- 6.
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Kommunikation und Kooperation und
- 7.
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projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.