(eBAnzV) Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
Ausfertigungsdatum: 15.12.2006
Stand: Die V tritt gem. § 5 Abs. 2 am 31.12.2016 außer Kraft; die Geltung dieser V ist gem. § 4 idF d. Art. 1 Nr. 4 V v. 14.1.2015 I 16 über den 31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2026 verlängert worden
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