Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

Ausfertigungsdatum: 16.12.1997


§ 57 DWG Bekanntmachungen

Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.