Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
1. und 2. ...
- 3.
-
Verordnung zur Durchführung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes vom 5. Juni 1986 (BGBl. I S. 860)mit folgender Maßgabe:Bei der Anwendung der §§ 5 und 6 werden auch die Personen berücksichtigt, die in der "Liste der Beisitzer der Seekammern" der Deutschen Demokratischen Republik erfaßt sind.
...