Die Anerkennungsurkunde enthält
- 1.
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die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
- 2.
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Ort und Datum der Anerkennung,
- 3.
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Firma oder Name der Gesellschaft,
- 4.
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die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft,
- 5.
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Dienstsiegel und
- 6.
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Unterschrift.
Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Gesellschaft in die Anerkennungsurkunde aufzunehmen.