Die Berufsurkunde enthält
- 1.
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die Bezeichnung der bestellenden Steuerberaterkammer,
- 2.
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Ort und Datum der Ausstellung,
- 3.
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Namen, Geburtsort und Geburtsdatum des Bewerbers,
- 4.
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die Erklärung, daß der Bewerber als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt wird,
- 5.
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Dienstsiegel und
- 6.
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Unterschrift.
Weitere Berufsbezeichnungen des Bewerbers sind in die Berufsurkunde nicht aufzunehmen. Akademische Grade oder staatlich verliehene Graduierungen sind nur aufzunehmen, wenn sie nachgewiesen worden sind.