(1) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        Herstellung von Druck-Erzeugnissen, insbesondere Anfertigung von Druckformen und Drucken sowie Weiterverarbeitung von Drucken, in handwerksüblichen Verfahren.
    
    
        (2) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
- 
                
                    Druckvorlagenherstellung:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse über Reprovorlagen, 
- b)
- 
                            Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten, 
- c)
- 
                            Kenntnisse der Retusche, 
- d)
- 
                            Kenntnisse über Stanzformzeichnungen, 
- e)
- 
                            Kenntnisse der Sensitometrie, 
- f)
- 
                            Kenntnisse der Farbenlehre, 
- g)
- 
                            Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung, 
- h)
- 
                            Kenntnisse der Reproduktionstechniken, 
- i)
- 
                            Kenntnisse der Geräte und Maschinen, 
- k)
- 
                            Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen, 
- l)
- 
                            Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, 
- m)
- 
                            Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln; 
 
- 2.
- 
                
                    Druckformherstellung:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse der Druckformarten, 
- b)
- 
                            Kenntnisse der Layouttechnik, 
- c)
- 
                            Kenntnisse der Manuskriptvorbereitung, 
- d)
- 
                            Kenntnisse der Satzarten, 
- e)
- 
                            Kenntnisse der Setzverfahren, 
- f)
- 
                            Kenntnisse der Korrekturzeichen, 
- g)
- 
                            Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen, 
- h)
- 
                            Kenntnisse des Umbruchs und der Montage, 
- i)
- 
                            Kenntnisse der Druckformkorrektur, 
- k)
- 
                            Kenntnisse des Andrucks, 
- l)
- 
                            Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe, 
- m)
- 
                            Kenntnisse der Falz- und der Ausschieß-Schemen, 
- n)
- 
                            Beurteilen der Druckform und Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen, 
- o)
- 
                            Festlegen der Montagemethoden, 
- p)
- 
                            Herstellen der Einteilungs- und Standbogen, 
- q)
- 
                            Festlegen der Kopiermethoden, 
- r)
- 
                            Korrigieren der Texte, 
- s)
- 
                            Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, 
- t)
- 
                            Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln; 
 
- 3.
- 
                
                    Druck und Druckverarbeitung:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse der Druckverfahren, 
- b)
- 
                            Kenntnisse der Druckmaschinensysteme, 
- c)
- 
                            Kenntnisse der Vorbereitung und Einrichtung von Druckmaschinen, 
- d)
- 
                            Kenntnisse des Fortdrucks, 
- e)
- 
                            Kenntnisse über Prägen und Stanzen, 
- f)
- 
                            Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens, 
- g)
- 
                            Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag, 
- h)
- 
                            Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln, 
- i)
- 
                            Vorbereiten und Einrichten von Druckmaschinen, 
- k)
- 
                            Farbmischen, 
- l)
- 
                            Drucken ein- und mehrfarbiger Produkte, 
- m)
- 
                            Prägen und Stanzen auf der Druckmaschine, 
- n)
- 
                            Kontrollieren der laufenden Produktion, 
- o)
- 
                            Beurteilen der fertigen Druck-Erzeugnisse; 
 
- 4.
- 
                
                    Werk- und Hilfsstoffe:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druckfarben, der Druckformen und -platten sowie der lichtempfindlichen Materialien, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung, 
- b)
- 
                            Kenntnisse über Klebstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung, 
- c)
- 
                            Kenntnisse über Schmierstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung, 
- d)
- 
                            Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken, 
- e)
- 
                            Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen, 
- f)
- 
                            Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen; 
 
- 5.
- 
                
                    Betriebstechnik:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse über die wichtigsten Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihren Aufbau, ihre Wirkungsweise, ihren Betrieb, ihre Wartung und Instandhaltung, 
- b)
- 
                            Kenntnisse über die Energieversorgung im Betrieb, insbesondere über energiesparende Maßnahmen, 
- c)
- 
                            Kenntnisse über Elektronik, 
- d)
- 
                            Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik, 
- e)
- 
                            Kenntnisse über Klimatisierung, 
- f)
- 
                            Überwachen technischer Betriebsmittel; 
 
- 6.
- 
                
                    Qualitätskontrolle:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse über Qualitätssicherung und -kontrolle, 
- b)
- 
                            Kenntnisse über Prüf- und Kontrollmethoden, 
- c)
- 
                            Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen, 
- d)
- 
                            Anwenden von Prüfmethoden; 
 
- 7.
- 
                
                    Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
                     
                        - a)
- 
                            Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes, 
- b)
- 
                            Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene, 
- c)
- 
                            Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstung, 
- d)
- 
                            Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.