(1) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Herstellung von Druck-Erzeugnissen, insbesondere Anfertigung von Druckformen und Drucken sowie Weiterverarbeitung von Drucken, in handwerksüblichen Verfahren.
(2) Dem Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
-
Druckvorlagenherstellung:
- a)
-
Kenntnisse über Reprovorlagen,
- b)
-
Kenntnisse über Gestaltungsmöglichkeiten,
- c)
-
Kenntnisse der Retusche,
- d)
-
Kenntnisse über Stanzformzeichnungen,
- e)
-
Kenntnisse der Sensitometrie,
- f)
-
Kenntnisse der Farbenlehre,
- g)
-
Kenntnisse über Reproduktionsmaterialien einschließlich ihrer Verarbeitung,
- h)
-
Kenntnisse der Reproduktionstechniken,
- i)
-
Kenntnisse der Geräte und Maschinen,
- k)
-
Beurteilen der Reprovorlagen, der Retuschen und der Reprofilme sowie Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- l)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- m)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 2.
-
Druckformherstellung:
- a)
-
Kenntnisse der Druckformarten,
- b)
-
Kenntnisse der Layouttechnik,
- c)
-
Kenntnisse der Manuskriptvorbereitung,
- d)
-
Kenntnisse der Satzarten,
- e)
-
Kenntnisse der Setzverfahren,
- f)
-
Kenntnisse der Korrekturzeichen,
- g)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Maßsysteme und Berechnungen,
- h)
-
Kenntnisse des Umbruchs und der Montage,
- i)
-
Kenntnisse der Druckformkorrektur,
- k)
-
Kenntnisse des Andrucks,
- l)
-
Kenntnisse der Geräte, Maschinen, Chemikalien und Hilfsstoffe,
- m)
-
Kenntnisse der Falz- und der Ausschieß-Schemen,
- n)
-
Beurteilen der Druckform und Bestimmen ihrer notwendigen Korrekturen,
- o)
-
Festlegen der Montagemethoden,
- p)
-
Herstellen der Einteilungs- und Standbogen,
- q)
-
Festlegen der Kopiermethoden,
- r)
-
Korrigieren der Texte,
- s)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- t)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln;
- 3.
-
Druck und Druckverarbeitung:
- a)
-
Kenntnisse der Druckverfahren,
- b)
-
Kenntnisse der Druckmaschinensysteme,
- c)
-
Kenntnisse der Vorbereitung und Einrichtung von Druckmaschinen,
- d)
-
Kenntnisse des Fortdrucks,
- e)
-
Kenntnisse über Prägen und Stanzen,
- f)
-
Kenntnisse der Weiterverarbeitung, insbesondere des Schneidens, Falzens, Heftens und Klebens,
- g)
-
Festlegen der Herstellungsverfahren für einen Arbeitsauftrag,
- h)
-
Einteilen und Disponieren von Arbeitsaufträgen entsprechend den vorhandenen Produktionsmitteln,
- i)
-
Vorbereiten und Einrichten von Druckmaschinen,
- k)
-
Farbmischen,
- l)
-
Drucken ein- und mehrfarbiger Produkte,
- m)
-
Prägen und Stanzen auf der Druckmaschine,
- n)
-
Kontrollieren der laufenden Produktion,
- o)
-
Beurteilen der fertigen Druck-Erzeugnisse;
- 4.
-
Werk- und Hilfsstoffe:
- a)
-
Kenntnisse der Bedruckstoffe, der Druckfarben, der Druckformen und -platten sowie der lichtempfindlichen Materialien, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- b)
-
Kenntnisse über Klebstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- c)
-
Kenntnisse über Schmierstoffe, insbesondere ihrer Eigenschaften und Verwendung,
- d)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Meß- und Prüftechniken,
- e)
-
Prüfen der Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- f)
-
Anwenden der berufsbezogenen Werkstoffnormen;
- 5.
-
Betriebstechnik:
- a)
-
Kenntnisse über die wichtigsten Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere ihren Aufbau, ihre Wirkungsweise, ihren Betrieb, ihre Wartung und Instandhaltung,
- b)
-
Kenntnisse über die Energieversorgung im Betrieb, insbesondere über energiesparende Maßnahmen,
- c)
-
Kenntnisse über Elektronik,
- d)
-
Kenntnisse über Steuer- und Regeltechnik,
- e)
-
Kenntnisse über Klimatisierung,
- f)
-
Überwachen technischer Betriebsmittel;
- 6.
-
Qualitätskontrolle:
- a)
-
Kenntnisse über Qualitätssicherung und -kontrolle,
- b)
-
Kenntnisse über Prüf- und Kontrollmethoden,
- c)
-
Kenntnisse der Abnahme- und Lieferbedingungen,
- d)
-
Anwenden von Prüfmethoden;
- 7.
-
Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
- a)
-
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Immissionsschutzes,
- b)
-
Kenntnisse über Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene,
- c)
-
Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstung,
- d)
-
Kenntnisse über Arbeitsplatzgestaltung.