DPMA-Verwaltungskostenverordnung (DPMAVwKostV)
Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt

Ausfertigungsdatum: 14.07.2006


§ 13 DPMAVwKostV Verjährung, Verzinsung

Für die Verjährung und Verzinsung der Kostenforderungen und der Ansprüche auf Erstattung von Kosten gilt § 5 des Gerichtskostengesetzes entsprechend.