Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz (DLKonjStatG)
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen

Ausfertigungsdatum: 24.04.2013


§ 4 DLKonjStatG Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

Beginnend mit der Erhebung für das erste Kalendervierteljahr des Jahres 2014 werden vierteljährlich folgende Merkmale erhoben:

1.
von der Erhebungseinheit im Vierteljahr erzielte Umsätze und Einnahmen aus selbstständiger Arbeit,
2.
Zahl der bei der Erhebungseinheit tätigen Personen am Ende des Vierteljahres, bei Erhebungseinheiten mit Niederlassungen in mehreren Ländern zusätzlich untergliedert nach Ländern,
3.
während der zwölf Monate vor dem Ende des Vierteljahres von der Erhebungseinheit hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit.