(DJStiftAnO)
Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"


Ausfertigungsdatum: 20.07.1990

§ 1

Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die

"Stiftung Demokratische Jugend".


§ 2

Die Stiftung erhält die im Anhang befindliche Satzung.


§ 3

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Schlußformel

Der Minister für Jugend und Sport


Anlage Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend"

(Text siehe: DJStiftSa)