(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1236 - 1237)
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis d,
- 1.3
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
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Umweltschutz,
- 2.
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Dienstleistungsangebot,
- 5.1
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Sprachliche und schriftliche Kommunikation,
- 6.1
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Software, Netze und Dienste, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
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Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele e und f,
- 5.2
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Kundenbetreuung,
- 6.1
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Software, Netze und Dienste, Lernziel c,
- 6.2
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Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
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Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele a und b,
- 5.3
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Kundenbindung,
- 6.2
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Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele d und e,
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 5.4
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Kundengewinnung,
- 6.1
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Software, Netze und Dienste, Lernziele d bis f,
- 6.2
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Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.2
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Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele e und f,
- 3.
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Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele g bis j,
- 4.
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Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.
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Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit, Lernziele c und d,
- 7.1
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Projektvorbereitung,
- 7.2
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Projektdurchführung,
- 7.3
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Projektcontrolling,
- 9.1
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Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel a,
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 8.
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Personal
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 9.1
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Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele b bis e,
- 9.2
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Controlling,
- 10.
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Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 4.
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Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel d,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 11.1
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Angebotserstellung und Verkauf,
- 11.2
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Vermarktung von Dienstleistungen
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition
- 5.4
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Kundengewinnung, Lernziel c,
zu vertiefen.