(3) Kochsalzersatz ist als "Kochsalzersatz", jodierter Kochsalzersatz als "jodierter Kochsalzersatz" zu kennzeichnen. Bei kaliumhaltigem Kochsalzersatz ist zusätzlich anzugeben:
1.
der Gehalt an Kalium in Hundertteilen des Gewichts,
2.
der Warnhinweis "bei Störungen des Kaliumhaushalts, insbesondere bei Niereninsuffizienz, nur nach ärztlicher Beratung verwenden".
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