DHMG (DHMG)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Ausfertigungsdatum: 21.12.2008


§ 4 DHMG Satzung

Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die von ihrem Kuratorium beschlossen wird und der Genehmigung durch die Rechtsaufsicht bedarf. Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.