Ausfertigungsdatum: 13.08.1998
§ 28 DGBankSa
- 1.
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Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des sich aus dem festgestellten Jahresabschluß ergebenden Bilanzgewinns.
- 2.
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Junge Aktien aus Kapitalerhöhungen können mit Vorzügen bei der Gewinnverwendung versehen werden.