(DGBankSa)
Satzung DG BANK AG

Ausfertigungsdatum: 13.08.1998


§ 10 DGBankSa

1.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
2.
Für den Aufsichtsrat gelten im übrigen die Befugnisse nach dem Mitbestimmungsgesetz.