Datenerhebungsverordnung 2012 (DEV 2012)
Verordnung über die Erhebung von Daten zur Aufstellung des nationalen Zuteilungsplans für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

Ausfertigungsdatum: 11.07.2006


§ 2 DEV 2012 Begriffsbestimmungen

(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Begriffsbestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, des Zuteilungsgesetzes 2007 sowie der Zuteilungsverordnung 2007.

(2) Im Sinne dieser Verordnung ist

1.
zuständige Behörde: das Umweltbundesamt,
2.
Datenmitteilung: Mitteilung des Betreibers über die nach dieser Verordnung anzugebenden Daten,
3.
Gesamtbrennstoffenergie: Summe der zugeführten Brennstoffmengen multipliziert mit ihren jeweiligen unteren Heizwerten.