DDR-Investitionsgesetz (DDR-IG)
Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)

Ausfertigungsdatum: 26.06.1990


Eingangsformel DDR-IG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: