DDR-Investitionsgesetz (DDR-IG)
Gesetz zum Abbau von Hemmnissen bei Investitionen in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)

Ausfertigungsdatum: 26.06.1990


§ 3 DDR-IG Gewerbesteuer

Die Vorschriften der §§ 1 und 2 gelten auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 7 des Gewerbesteuergesetzes.