Für die Beamten der Deutschen Bibliothek sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
- 1.
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für den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und den Direktor bei der Deutschen Bibliothek (als ständigen Vertreter des Generaldirektors):
-
der Bundesminister des Innern,
- 2.
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für die übrigen Beamten der Deutschen Bibliothek:
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der Generaldirektor der Deutschen Bibliothek.