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Dienstrechtliches Begleitgesetz (DBeglG)
Dienstrechtliches Begleitgesetz im Zusammenhang mit dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands

Ausfertigungsdatum: 30.07.1996


§ 8 DBeglG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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