Notifizierungsverordnung DBA Türkei (DBATURNV)
Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-türkischen Doppelbesteuerungsabkommen

Ausfertigungsdatum: 27.02.2019


§ 3 DBATURNV Anwendung

Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.