Der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft werden die folgenden aufgeführten beamtenrechtlichen Entscheidungen sowie sonstige Entscheidungen und Maßnahmen zur Ausübung übertragen für diejenigen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die ihr auf Grund des § 12 Abs. 2 und 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zugewiesen sind: 
        
            - 1.
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                Umsetzung innerhalb eines Betriebes der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist, 
- 2.
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                Zuweisung einer Tätigkeit auf Dauer in einem anderen Betrieb der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Versetzung, 
- 3.
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                vorübergehende Zuweisung einer Tätigkeit bei einem anderen Betrieb der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, Abordnung, 
- 4.
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                Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken, 
- 5.
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                Regelung der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Beschäftigten, 
- 6.
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                Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, 
- 7.
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                Anordnung von Mehrarbeit, 
- 8.
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                Aufstellung des Urlaubsplanes, Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einzelne Beschäftigte, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird, 
- 9.
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                Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen, 
- 10.
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                Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen sowie von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, 
- 11.
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                soweit es sich um anderweitige Bezüge für zugewiesene Beamte handelt, Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung, Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren, 
- 12.
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                Grundsätze über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens, 
- 13.
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                Gestaltung der Arbeitsplätze, 
- 14.
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                grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen, 
- 15.
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                Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs, 
- 16.
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                Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten, die besetzt werden sollen, 
- 17.
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                Erstellen von Personalfragebogen, soweit der Fragebogen Fragen zur Tätigkeit bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zum Inhalt hat, 
- 18.
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                Beurteilungsrichtlinien für eine Tätigkeit bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, 
- 19.
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                Erlaß von Richtlinien über die personelle Auswahl bei Versetzungen, 
- 20.
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                Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen, 
- 21.
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                allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, 
- 22.
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                Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden, 
- 23.
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                Entscheidung über Anträge auf Genehmigung einer Nebentätigkeit; Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung; Entscheidung über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen, 
- 24.
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                Entscheidung über Anträge nach den § 91, 92 oder nach § 92a des Bundesbeamtengesetzes auf Teilzeitbeschäftigung, auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit, 
- 25.
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                Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Maßgabe des § 75 des Bundesbeamtengesetzes und Geltendmachung von Herausgabeansprüchen nach § 71 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, 
- 26.
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                Stellenausschreibung nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 9 des Bundesbeamtengesetzes und § 4 Abs. 2 der  Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 28 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, zur Übertragung von höher bewerteten Tätigkeiten bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, 
- 27.
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- 28.
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                Gewähren von Freizeitausgleich oder Vergütung für Mehrarbeit, 
- 29.
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                Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen und Dienstgängen, 
- 30.
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                vorübergehende Untersagung der Dienstausübung, 
- 31.
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                Genehmigung nach § 67 Abs. 3 sowie die §§ 68 und 69 des Bundesbeamtengesetzes in Angelegenheiten der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft, 
- 32.
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                Auskünfte an die Presse in Angelegenheiten der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (§ 70 des Bundesbeamtengesetzes), 
- 33.
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                Entgegennahme von Anzeigen zum Nachweis der Dienstunfähigkeit bei Erkrankung, 
- 34.
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                Verlangen des Nachweises der vorübergehenden Dienstunfähigkeit bei Erkrankung, 
- 35.
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                Anordnung zu ärztlichen Untersuchungen, 
- 36.
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                Veranlassen von Gesundheitsmaßnahmen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Dienstfähigkeit, 
- 37.
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                Begründung der Notwendigkeit einer Unabkömmlichstellung bei Grundwehrdienst und Wehrübung, 
- 38.
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                Erstattung von Auslagen auf Grund des Bundesreisekostengesetzes, des Bundesumzugskostengesetzes sowie ergänzender Bestimmungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen, 
- 39.
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                Zusage der Umzugskostenvergütung, 
- 40.
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                Führen von Teilakten nach § 106 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, wenn und soweit es sich um Entscheidungen und Maßnahmen handelt, die der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zur Ausübung übertragen sind, 
- 41.
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                Einschätzungen der Leistungen nach § 27 Abs. 4, 5 und 7 des Bundesbesoldungsgesetzes.