Ausfertigungsdatum: 15.07.1994
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 2 sowie das Protokoll und der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.