(DBAG BOL)
Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Ausfertigungsdatum: 15.07.1994


Art 3 DBAG BOL

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 28 Abs. 2 sowie das Protokoll und der Notenwechsel in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.