(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Dachdecker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind drei der nachfolgend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- 1.
-
eine hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Unterkonstruktion und Wärmedämmung,
- 2.
-
ein Bauteil zur Dachentwässerung,
- 3.
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ein Bauteil eines Dachstuhls,
- 4.
-
eine Dachdeckung mit Kehle,
- 5.
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eine Dachabdichtung mit Anschlussdetails.
Davon ist in jedem Fall die Arbeit nach Nummer 5 auszuführen, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 und die Arbeit nach Nummer 4, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Nummer 1, 2 oder 3 nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.