Dachdeckerausbildungsverordnung (DachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin

Ausfertigungsdatum: 28.04.2016


§ 6 DachAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben für die Auszubildenden spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.