Ausfertigungsdatum: 28.04.2016
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Dach-, Wand- und Abdichtungs- technik mit | 60 Prozent, | 
| Dachdeckungen und Außenwand- bekleidungen mit | 15 Prozent, | 
| Abdichtungen mit | 15 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | 
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen“, „Abdichtungen“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn