Dachdeckerausbildungsverordnung (DachAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin

Ausfertigungsdatum: 28.04.2016


§ 10 DachAusbV Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.