(ContrPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin

Ausfertigungsdatum: 12.07.2006


Anlage 2 ContrPrV (zu § 6 Abs. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Muster
..............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin

Herr/Frau ....................................................................
geboren am ............................. in ..................................
hat am ................................. die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
Controller/Geprüfte Controllerin vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1579),
die durch Artikel 63 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)
geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte *) Note
1. Kostenrechnung und Kostenmanagement ......... .........
2. Unternehmensplanung und Budgetierung ......... .........
3. Jahresabschlussanalyse ......... .........
4. Berichtswesen und Informationsmanagement ......... .........
5. Projektarbeit ......... .........
Thema der Projektarbeit: ..................
6. Präsentation und Fachgespräch ......... .........

(Im Fall des § 5: "Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß
§ 5 im Hinblick auf die am ......... in ............... vor ..................
abgelegte Prüfung in dem Handlungsbereich ....................................
freigestellt.")

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2) in Verbindung mit der Bekanntmachung
vom 26. März 2014 (BAnz AT 02.04.2014 B1).

Datum .....................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)-----
*)
Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zu Grunde: ................