(ChemikAusbErprobV)
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin

Ausfertigungsdatum: 12.06.2002


§ 5 ChemikAusbErprobV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.