(ChemBioLackAusbErprobV) Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack
Ausfertigungsdatum: 17.06.2002
Stand: Geändert durch Art. 6 V v. 17.7.2007 I 1402
§ 11 Übergangsregelung
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.
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