Die Begleiterhebung umfasst folgende Daten: 
        
            - 1.
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                Alter zum Zeitpunkt des Therapiebeginns und Geschlecht der oder des Versicherten, 
- 2.
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                Diagnose gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch begründet, sowie alle weiteren Diagnosen gemäß dem Diagnoseschlüssel ICD-10, 
- 3.
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                Dauer der Erkrankung oder Symptomatik, die die Verordnung der Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch begründet, 
- 4.
- 
                Angaben zu vorherigen Therapien, einschließlich der Beendigungsgründe wie mangelnder Therapieerfolg, unverhältnismäßige Nebenwirkungen, Kontraindikation, 
- 5.
- 
                Angaben, ob eine Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis vorlag und ob von dieser Erlaubnis Gebrauch gemacht wurde, 
- 6.
- 
                Fachrichtung der verordnenden Vertragsärztin oder des verordnenden Vertragsarztes, 
- 7.
- 
                genaue Bezeichnung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 
- 8.
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                Dosierung, einschließlich Dosisanpassungen, und Art der Anwendung der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 
- 9.
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                Therapiedauer mit der verordneten Leistung nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 
- 10.
- 
                Angabe parallel verordneter Leistungen wie Arzneimittel nach Wirkstoffen oder physikalische Therapien, 
- 11.
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                Auswirkung der Therapie auf den Krankheits- oder Symptomverlauf, 
- 12.
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                Angaben zu Nebenwirkungen, die während der Therapie mit verordneten Leistungen nach § 31 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auftraten, 
- 13.
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                gegebenenfalls Angabe von Gründen, die zur Beendigung der Therapie geführt haben, 
- 14.
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                Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität der oder des Versicherten.