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Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
Verordnung über den Schutz von Wild


Ausfertigungsdatum: 25.10.1985

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.6.2018 I 1159

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote
§ 3 Halten von Greifen und Falken
§ 4 Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflichten
§ 5 Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht
§ 5a Strafvorschriften
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Berlin-Klausel
§ 8 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Liste der von den Verboten erfassten Wildarten
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2) Liste der von bestimmten Verboten ausgenommenen Wildarten bei Tätigkeiten nicht zu gewerbsmäßigen Zwecken
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1) Liste der Greife und Falken, deren Haltung beschränkt ist
Anlage 5 (zu § 4 Absatz 1 und § 5) Liste der kennzeichnungspflichtigen Wildarten
Anlage 6 (zu § 4 Abs. 1) Aufnahme- und Auslieferungsbuch

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