(BwFahnAnO)
Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr

Ausfertigungsdatum: 18.09.1964


§ 4 BwFahnAnO

Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.