Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
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die Höhe der Umlagen und Beiträge;
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den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
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die Entlastung des Vorstands;
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die Änderung der Satzung;
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den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6.
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die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
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die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.