Beitragsverfahrensverordnung (BVV)
Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages
Ausfertigungsdatum: 03.05.2006
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12a G v. 11.12.2018 I 2387
Erster Abschnitt Berechnung des
Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen
Zweiter Abschnitt Zahlungen des Arbeitgebers
Dritter Abschnitt Weiterleitung und Abrechnung durch die
Einzugsstelle
Vierter Abschnitt Prüfung beim Arbeitgeber
Fünfter Abschnitt Dateisystem der Arbeitgeber
Sechster Abschnitt Schlussvorschriften