Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz


Ausfertigungsdatum: 20.12.1990

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 30.6.2017 I 2097

Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz
Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften