Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

Ausfertigungsdatum: 12.03.1951


§ 25a BVerfGG

Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Darüber hinaus wird sie in einer Tonbandaufnahme festgehalten; das Nähere regelt die Geschäftsordnung.