Bundesversicherungsamtsgesetz (BVAG)
Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge

Ausfertigungsdatum: 09.05.1956


§ 12 BVAG

Die nach diesem Gesetz dem Bundesversicherungsamt zustehenden Aufgaben und Befugnisse gehen zu einem vom Bundesminister für Arbeit zu bestimmenden Zeitpunkt auf das Bundesversicherungsamt über. Der Zeitpunkt des Übergangs ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen.