Butterverordnung (ButtV 1997)
Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette

Ausfertigungsdatum: 03.02.1997


§ 1a ButtV 1997 Begriffsbestimmung

Molkerei im Sinne dieser Verordnung ist ein milchwirtschaftliches Unternehmen, das im Durchschnitt eines Jahres täglich mindestens 500 Liter Milch oder eine hieraus herzustellende entsprechende Menge an Milcherzeugnissen be- oder verarbeitet und die hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen besitzt.