Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)
Gesetz über die Preisbindung für Bücher

Ausfertigungsdatum: 02.09.2002


§ 3 BuchPrG Preisbindung

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.