Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 2013 für die 18. Wahlperiode übernommen worden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 30. Januar 2014 gemäß § 107 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Absatz 3 der Strafprozessordnung und § 382 Absatz 3 der Zivilprozessordnung sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Absatz 2, § 194 Absatz 4 des Strafgesetzbuches (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 18. Wahlperiode beschlossen.
Der Direktor beim Deutschen Bundestag