(BTGO1980Anl1ABest)
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 26.06.1987


6. BTGO1980Anl1ABest

In Anzeigen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Verhaltensregeln sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit mitzuteilen.