(BTGO1980Anl1ABest)
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

Ausfertigungsdatum: 26.06.1987


13. BTGO1980Anl1ABest

Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.