Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV)
Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes


Ausfertigungsdatum: 13.10.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 12.7.2017 I 2360

Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Zuordnungsregelungen
Unterabschnitt 3 Dotationskapital, übrige Passivposten und Finanzierungsaufwendungen
Unterabschnitt 4 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
Abschnitt 2 Besonderheiten für Bankbetriebsstätten
Abschnitt 3 Besonderheiten für Versicherungsbetriebsstätten
Abschnitt 4 Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten
Abschnitt 5 Besonderheiten für Förderbetriebsstätten
Abschnitt 6 Ständige Vertreter
Abschnitt 7 Schlussvorschriften