(BRSekrHausO)
Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates

Ausfertigungsdatum: 02.10.2002


§ 1 BRSekrHausO Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt für alle Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke, die dem Bundesrat zur Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben dienen.