Bundesrechnungshofgesetz (BRHG)
Gesetz über den Bundesrechnungshof

Ausfertigungsdatum: 11.07.1985


§ 4 BRHG Prüfungsbeamte und weitere Bedienstete

Zum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete.