(BPräsWahlG)
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung

Ausfertigungsdatum: 25.04.1959


§ 6 BPräsWahlG

Wird die Wahl nach § 2 Abs. 2 Satz 3 von einem Landtagsausschuß vorgenommen, so gelten §§ 4 und 5 entsprechend.